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Stellungnahme der Zimmerberg Informatik AG zum Antrag der Gemeinde Horgen für deren Austritt

 

Ausscheiden von Horgen aus der Zimmerberg Informatik AG und Migration zu einem neuen IT-Dienstleister – Projektgenehmigung und Kreditbewilligung

Mit Publikation vom 22. April beantragt die Gemeinde Horgen den Stimmberechtigten den Austritt aus der Zimmerberg Informatik AG (ZII AG). 

Die vollständigen Abstimmungsunterlagen finden Sie unter https://www.horgen.ch/ueber-horgen/politik/abstimmungen-und-wahlen.html/143.

Pressemitteilung in der Zürichseezeitung finden Sie unter https://www.tagesanzeiger.ch/horgen-gemeinde-will-it-dienstleister-wechseln-905376481585

 

Stellungnahme der Zimmerberg Informatik AG zum Antrag der Gemeinde Horgen für den Austritt


Mit Publikation vom 22. April beantragt die Gemeinde Horgen den Stimmberechtigten den Austritt aus der Zimmerberg Informatik AG (ZII AG). Horgen ist zusammen mit den Gemeinden Thalwil und Oberrieden seit 2010 Mitbesitzerin des Unternehmens. Die Dienstleistungen sollen ausgeschrieben und künftig von einem externen Dienstleister erbracht werden. 
Als Verantwortliche der ZII AG nehmen wir den geplanten Austritt mit Überraschung zur Kenntnis. Die in der Weisung enthaltenen expliziten und impliziten Hinweise auf mangelnde Innovationsfähigkeit, betriebliche Mängel und latente Sicherheitsbedenken weisen wir in aller Form zurück. 
Es ist ein ungewöhnlicher Vorgang, dass sich Dritte zur Vorlage einer Gemeindeabstimmung äussern, und eine Situation, welche weder der Verwaltungsrat noch die Geschäftsleitung gesucht haben. Aufgrund des Antrages des Gemeinderates Horgen und der Angaben, die darin gemacht werden, sieht sich der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der ZII AG jedoch gezwungen, eine Stellungnahme abzugeben. Dies auch, um die explizit oder implizit gemachten Hinweise im Antrag richtig zu stellen, mit denen der Austritt begründet wird. Diese können nicht unwidersprochen bleiben, wenn eine Beschädigung des Rufes des Unternehmens und der Partnergemeinden verhindert werden soll. 
Seit der Gründung im Jahr 2010 hatte die ZII AG keinerlei relevante Vorfälle bezüglich der Betriebssicherheit (Safety) oder Informationssicherheit (Security) zu verzeichnen. Durch externe Experten durchgeführte Audits stellen der ZII AG ein solides Zeugnis aus. Die Systemverfügbarkeit ist hoch, die Kosten als nicht gewinnorientierte AG tief. Die zu erbringenden Leistungen und angebotenen Produkte werden durch die Eigentümer in einem Benutzerausschuss definiert, die Investitionen durch den Verwaltungsrat bestimmt. Mit der Verrechnung der Kosten nach Anzahl Nutzer und Applikationen verfügen die Kunden über maximale Transparenz bei den IT-Kosten. Die im Antrag erwähnte Analyse wurde vor der Vertragskündigung weder dem Verwaltungsrat noch der Geschäftsleitung der ZII AG zur Stellungnahme unterbreitet. Durch den Sitz im Verwaltungsrat hatte Horgen die Mitverantwortung, die Firma nach ihren Anforderungen zu steuern.
Horgen hat einen Aktionärsbindungsvertrag unterzeichnet mit einer Laufzeit bis 2030. Die rechtliche Situation um den Ausstieg aus diesem Vertrag ist noch nicht geklärt.
Neben den drei Inhabergemeinden betreut die ZII AG 13 weitere Kunden, die alle im öffentlich-rechtlichen Bereich in der Region tätig sind. Die ZII AG beschäftigt 14 Mitarbeitende an ihrem Standort in Horgen. Für spezielle Projekte und zur Sicherung von aktuellem Wissen werden regelmässig externe Partner beigezogen. Damit wird eine bedarfsgerechte Leistungserbringung und maximale Flexibilität zu angemessenen Kosten gesichert.
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind deshalb vom nun publizierten Antrag des Gemeinderates Horgen enttäuscht. Sie bedauern, dass die Gemeinde Horgen das gemeinsame Unternehmen verlassen möchte, ohne vorherige Rücksprache und Möglichkeit zur Stellungnahme. 
Horgen, 12. Mai 2026